Ihr Erdgas-Tarif von Mundt
Ihr Erdgas-Tarif von Mundt
Informationen zur Entwicklung im Energiemarkt
Die aktuelle Energiepreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas-, Strom- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen beschlossen.

AKTUELL: Wichtige Informationen zu Energiepreisbremsen und Jahresabrechnungen
Um die Belastungen der Haushalte und der Industrie durch die stark gestiegenen Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung sehr kurzfristig Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Für den Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs pro Netzentnahmestelle (80% bzw. 70%) wird der Preis pro Kilowattstunde Strom, Erdgas und Wärme auf einen festen Arbeitspreis (Referenzpreis) begrenzt. Der Staat übernimmt die Differenz zum, mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarten, Preis. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Haushalte und Unternehmen, die nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören oder deren vertragliche Preise unter den Referenzpreisen liegen, sind aktuell nicht betroffen.
Wir haben Sie über die Wirkung der Preisbremsen für die Lieferstelle/n inklusive des individuellen Entlastungskontingentes in kWh sowie dem individuellen Entlastungsbetrag und den neuen Abschlägen im Februar 2023 informiert.
Für anstehende Jahresabrechnungen, aus dem 1.Quartal dieses Jahres, wollen wir die staatlichen Preisbremsen entsprechend berücksichtigen.
Die Entwicklung der erforderlichen neuen Algorithmen und Umsetzung im IT-System dauern leider etwas länger als gedacht. Denn jedes Produkt, jeder Vertrag, jeder Geschäftskunde/in muss „angefasst“ werden, um je nach Anspruchsberechtigung sowie ggf. selbst festgelegter Aufteilung der Entlastungen auf seine Entnahmestellen individuell entlastet werden zu können. Weitere Ergänzungen und Änderungen zum Gesetz wie z.B. die Deckelung des Differenzbetrages, der alle 3 Monate überprüft werden soll, erschweren den Prozess.
Diese Situation und die damit verbundene hohe Auslastung unserer Mitarbeiter/innen u.a. in unserer IT, in der Abrechnung, im Vertrieb und im Kundenkontakt führen zu Verzögerungen in der Rechnungsstellung und Rechnungsversand. Es wird daher noch dauern, bis wir die ausstehenden Jahresabrechnungen zusenden können. Wir empfehlen für die ausstehenden Jahresabrechnungen ggf. selbst Rückstellungen vorzunehmen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Sie suchen Erdgas?
Sie suchen nach einem günstigen und zuverlässigen Erdgaslieferanten? Dann kommen Sie doch zur Mundt GmbH.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie setzen auf einen langjährig erfolgreichen Partner aus Ihrer Region.
- Preiswerte Gasversorgung mit Preisgarantie.
- kurze Kündigungsfristen
- Kostenlose Berechnung Ihres Einsparpotentials.
- Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch Öko-Gas.
- Persönliche Ansprechpartner vor Ort.
- Einfacher, sicherer Wechsel.

Erdgas-Tarife von Mundt.
Wählen Sie den Tarif, der zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt.

DeinGas 2023 Öko
- Preisgarantie bis Ende 2023
- Klimaneutrales Ökogas
- Absolute Versorgungssicherheit und einfacher Anbieterwechsel
- Keine bauliche Veränderung nötig
- Persönliche Ansprechpartner
KLIMANEUTRALES ÖKOGAS
DeinGas 2023
- Preisgarantie bis Ende 2023
- Günstig und flexibel
- Absolute Versorgungssicherheit und einfacher Anbieterwechsel
- Keine bauliche Veränderung nötig
- Persönliche Ansprechpartner
GÜNSTIG und FLEXIBEL
DeinGas 2024
- Preisgarantie bis Ende 2024
- Langfristig sparen
- Absolute Versorgungssicherheit und einfacher Anbieterwechsel
- Keine bauliche Veränderung nötig
- Persönliche Ansprechpartner
LANGE PREISGARANTIE
So einfach ist der Wechsel.

Online wechseln
- Geben Sie PLZ und Wohnungsgröße in den Tarifrechner ein.
- Finden Sie einen Tarif, der ideal zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Wechseln Sie ganz bequem online zu Mundt-Erdgas.
Schriftlich wechseln
- Geben Sie PLZ und Wohnungsgröße in den Tarifrechner ein.
- Finden Sie einen Tarif, der ideal zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Laden Sie den Vertrag herunter und senden Sie ihn an uns zurück.
Sie brauchen Beratung?
Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch persönlich zwecks Beratung zur Verfügung.
Häufige Fragen | FAQ
Warum ist der Wechsel zu DeinGas Mundt eine gute Entscheidung?
Wir garantieren eine sichere maßgeschneiderte Versorgung zu einem günstigen Preis mit dem bewährten Service von Mundt.
Sie beziehen ihre Energie von einem flexiblen und kundenorientierten Energieanbieter mit kostenlosem Wechselservice
Warum kann ich auch mit Erdgas von Mundt versorgt werden?
Der deutsche Erdgasmarkt ist liberalisiert. Das bedeutet, dass Sie sich ihren Lieferanten aussuchen. Man unterscheidet dabei zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorger. Wenn Sie sich nun für einen neuen Energieversorger entscheiden, bleibt der Netzbetreiber der alte, und dieser wird von dem neuen Energieversorger für seine Dienstleistung mit festgelegten Gebühren bezahlt (Nutzung des Leitungsnetzes, Ablesung etc.). Der neue Energieversorger speist das Gas, welches seine Kunden verbraucht haben, in das Netz des Netzbetreibers ein.
Wie wechsle ich zu DeinGas von Mundt?
Der Wechsel zu Mundt ist ganz einfach: Sie schließen online Ihren Erdgasvertrag ab und müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Denn alle weiteren Formalitäten, wie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger, übernehmen wir für Sie kostenlos.
Brauche ich einen neuen Erdgaszähler?
Nein, Sie benötigen keinen neuen Erdgaszähler und sonst sind auch keine Umbauten notwendig. Sie werden mit DeinGas von Mundt über die bestehenden Leitungen versorgt.
Kann ich als Mieter auch wechseln?
Wenn Ihrer Wohnung ein eigener Gaszähler zugeordnet ist, können Sie den Versorger wechseln. Ist das nicht der Fall, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Sollten Sie Ihren eigenen Zähler nicht in Ihrer Wohnung finden, ist dieser mit Sicherheit im Treppenhaus oder im Keller des Gebäudes zu finden.
Muss ich meinem bisherigen Erdgaslieferanten kündigen?
Nein, das übernimmt Mundt für Sie. Mit dem Abschluss Ihres neuen Erdgasvertrags beauftragen Sie Mundt automatisch, den Vertrag mit Ihrem Altanbieter zu kündigen.
Welche Angaben muss ich liefern?
Grundsätzlich benötigt die Firma Mundt folgende Daten von Ihnen:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.)
- Ihre Erdgas-Zählernummer
- Ihren Jahresverbrauch in kWh (diesen finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung)
- Ihren jetzigen Anbieter
- Alle Daten sind auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung zu finden.
Muss ich meinen Zählerstand übermitteln?
Es kann sein, dass Ihr Netzbetreiber sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels den Zählerstand abzulesen. Ansonsten erfolgt die Ablesung des Zählerstandes wie gewohnt: Für Ihre Jahresabrechnung benötigen wir einmal im Jahr Ihre Verbrauchsdaten. Diese können Sie mit der von uns an Sie gesendeten Ablesekarte oder bequem online durchgeben.
Wie bezahle ich das Erdgas von Mundt?
Bei Mundt zahlen Sie monatliche Abschlagszahlungen. Diese ziehen wir, für Sie bequem, per Lastschrift von Ihrem Bankkonto ein. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine Abrechnung über Ihren gesamten Verbrauch. Sollten Sie zu viel bezahlt haben, überweist wir Ihnen den Differenzbetrag kurzfristig und direkt zurück auf Ihr Konto, sollten Sie mehr verbraucht haben, als veranschlagt, müssen Sie eine Nachzahlung leisten
Wie errechnet sich der monatliche Abschlag?
Auf Grundlage Ihres letzten Jahresverbrauches errechnen wir die zu erwartenden jährlichen Heizkosten. Diese werden dann auf 12 Abschlagszahlungen verteilt, damit am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht.
Was ist mit Preisanpassungen?
Mundt bietet Ihnen immer ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Sollten sich Preiserhöhungen nicht umgehen lassen werden wir Sie rechtzeitig im Voraus darüber informieren. Ihnen steht dann ein gesetzliches Kündigungsrecht zu.
Unser Ziel ist es, eine langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehung aufzubauen. Kunden brauchen nach der Erstvertragslaufzeit nichts weiter zu tun. Die vereinbarte Preisgarantie bleibt bis zum Ablauf der Garantiezeit bestehen.
Kann es zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen?
Nein! Die Versorgung mit Erdgas ist gesetzlich zugesichert und der örtliche Grundversorger ist im Notfall verpflichtet, diese zu übernehmen.
Ich ziehe um. Im neuen Objekt gibt es bereits Erdgas. Muss ich alte Verträge übernehmen?
Nein, wenn Sie umziehen können Sie die Chance nutzen. Holen Sie sich zuverlässige Wärme in das neue Zuhause mit den Erdgastarifen von Mundt.
Ich beziehe bereits Erdgas von Mundt. Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Umzug endet Ihr bestehender Gasvertrag zunächst automatisch mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 4 Wochen vorher mit sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Wir beliefern Sie auch gerne in Ihrem neuen Zuhause mit Erdgas und bereiten Ihnen auf Anfrage gerne ein entsprechendes Angebot vor.
Mundt GmbH Hannover
Davenstedter Straße 138
30453 Hannover
Tel: 0511 21 99 0 - 0
Fax: 0511 21 99 0 - 22
E-Mail: hannover@mundt.de
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